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Bluttinte von "Metschel"20.07.2010 — Analyse Die Uraler Verwaltung des Russischen Dienstes für technische Aufsicht hat nachgewiesen, dass die OAG "Metschel" unbefugt ein Gefahrobjekt baut. Es wird vom Unternehmen auf dem Gelände des Tschelabinskij Eisenhüttenkombinats eine Abteilung für Betrieb des Sauerstoffkonverterverfahrens anhand der staatlich nicht begutachteten Bauvorlagen errichtet. Der Verstoß gegen Fertigungstechnologie führte schon zu mehreren Unfällen und Menschenopfern auf den Produktionsstandorten von Metschel. Beim Gespräch mit dem Kommentator der "RusBusinessNews" haben die Experten erklärt, dass die Probleme mit Planungsunterlagen von der Sachunkundigfähigkeit der Metschel Verwaltung zeugen und können mit Blutvergießen beenden. Die Uraler Verwaltung des Russischen Dienstes für technische Aufsicht hat beim Schiedsgericht Tscheljabinsk eine Klage gegen OAG "Tscheljabinskij Eisenhüttenkombinat" auf ihre verwaltungsrechtliche Haftung für die Durchführung der Rekonstruktion eines gefährlichen und in der Hinsicht der Technik komplizierten Objekts ohne Baugenehmigung erhoben. Dem Unternehmen wird mit Strafe bedroht, die ganze Produktion lahmzulegen. Darauf folgte kein offizieller Kommentar von Metschel. Die Experten behaupten, es gäbe nichts zu kommentieren, da in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Bauobjekte in Russland ohne Abstimmung mit Aufsichtsbehörden, und mehr noch manchmal ohne Bauvorlagen errichtet werden. Viktor Tjumenzew, stellvertretender Baudirektor von OOO "SPK-Uralmettalurgmontage" behauptet, die Begutachtung von Unterlagen, welche zur Ausführungsplanung gehören, dauert sehr lange und ist manchmal mit der Erpressung von Bestechungsgeldern durch die Beamten verbunden. Darum beginnen die Unternehmer den Bau für ihre eigene Rechnung und Gefahr mit einer nachträglichen Abfertigung von erforderlichen Unterlagen. In der Situation, wenn der so genannte "Rechtsnihilismus" in der russischen Rechtskultur ein weit verbreitetes Phänomen geworden ist, sei die Qualifikation von Planern, die aber nicht immer der Sache gewachsen seien, maßgebend: auch heute kommen solche Planungsbüros vor, welche Unterlagen sozusagen "auf den Knien" fertigen. Nach W.Tjumenzew, es seien die Vorfälle bekannt, wenn die Aufsichtsbehörden die Bauherren dazu zwangen, die Stahlkonstruktionen von Grossbauobjekten zu versteifen, wodurch sich schließlich der veranschlagte Wert des Bauvorhabens verdoppelte. Es könnte sein, dass das Bestreben schnell und kostengünstig zu bauen, die Unternehmer dazu nötigt, zuerst zu errichten und erst danach die Aufsichtsbehörden dazu zu bringen, die Unterlagen zu genehmigen. Die Praxis besagt, es gelingt in meisten Fällen die Beamten zu überreden. Es ist den Praktikern nicht bewußt, dass irgendein Grossbauobjekt durch Richterspruch lahmgelegen wurde. "Es gibt überall Menschen aus Fleisch und Blut, - erläutet Viktor Tjumenzew. - Die Staatsbeamten haben Verständnis dafür, dass die Baufreigabe oft mit einer Routinetätigkeit verbunden sei. Darum glaube ich nicht, dass der Bau einer Betriebsstätte im Tschljabinskij Hüttenkombinat eingefroren würde. Das ist ja Metschel, der für sich selbst baut und es sei anzunehmen, dass das Unternehmen an der Betriebssicherheit nicht sparen würde". Der Expert aber hat die Haftung der Metschel Geschäftsleitung überschätzt. In März 2010 hat die Explosion eine Metschel Werkstatt erschüttert und sie zum Entflammen gebracht. Es gab Toten. Die durch die Aufsichtbehörde gebildete Kommission konnte feststellen, dass die Explosion das Koksofengas verursacht hat, welches sich in den Tunnel der Koksbatterie durchgedrungen hat. Das Wartungspersonal, welches in der Werkstatt eine planmäßige Wartung der Gasleitung durchführte, hatte “zu viel Gas“ gegeben. Laut Beurteilung der Kommission, fehlt bei "Metschel-Koks" eine ordentliche Kontrolle über das Fertigungsverfahren, welche die Betriebsführung auszuüben hat, sowie eine genügende Arbeitsorganisation. Auf den Metschel Produktionsstandorten in der Kemerowo Region werden die Betriebssicherheitsverordnungen ebenfalls nicht befolgt. Die Aufsichtsverwaltung in Südsibirien hat durch eine Komplexprüfung mehr als 1000 Verletzungen von Normen und Vorschriften aufgenommen. Es wurde von den Inspektoren festgestellt, dass die Bauarbeitenverordnungen bei den Bergbauarbeiten nicht eingehalten werden sowie dass es sich an den Projektierungsunterlagen nicht gehalten wird. Darüber hinaus werden keine effektiven Maßnahmen zum Löschen des eventuellen unterirdischen Brands getroffen, die Anlagen werden nicht vorbeugend instandgesetzt. Wie die Aufsichtsbehörde behauptet, wird von den Bergarbeitern stark abgenutzte Ausrüstung betrieben, deren Lebensdauer schon längst abgelaufen ist. Eine Krisensituation hat sich im Kraftwerk der südlichen Kusbas Region gestaltet. Es wurde mehr als 50 Jahre nicht neu ausgerüstet. Man braucht erhebliche Geldzuführungen, um das Werk in einen betriebssicheren Zustand bringen zu können, jedoch wird die Modernisierung in den Plan noch nicht eingeordnert, weil der Elektroenergiebedarf in der Region Kusbas heruntergeht. Eine kommerzielle Berechnung zwingt Metschel Anlagen in andere Aktiva zu leisten: in April 2010 hat das Unternehmen den Einkauf des Hüttenbetriebs Laminorul SA in Rumänien verkündet, in Juli d.J. hat es die türkische Metallhandelsfirma Ramateks erworben. Die neuen Kapazitäten bieten Metschel zusätzliche Einnahmen, auf deren Hintergrund jegliche Begründungen hinsichtlich des Kraftwerkes als eines gefährlichen und im Falle einer Zerstörung kostenaufwendigen Objekts verblassen. Die Metschel Geschäftsführung gibt darauf ihre Rückantwort, dass das Gericht bis jetzt keine Entscheidung über die Betriebseinstellung in der Holding gefällt hat. Alexander Grashdankin, Mitarbeiter von ZAO "Wissenschaftlich-technisches Untersuchungszentrum für Betriebssicherheit" betont, dass die Entscheidungen über die Betriebseinstellung eines Gefahrobjekts gemäss dem geltenden Recht der Russischen Föderation von den Kreisgerichten gefällt werden, welche durch die Korruptionswirtschaft eingespeist werden. Überdies, behauptet der Experte, verfügt die Aufsichtsbehörde über eine ziemlich schwache Rechtsabteilung, die zulässt, solche Entscheidungen für Metschel zu treffen, welche ihm passen. Deswegen gibt sich A.Grashdankin den Illusionen nicht hin, dass die unbefugten Bauarbeiten an der Errichtung einer Sauerstoffkonverterbetriebsstätte im Tscheljabinskij Eisenhüttenwerk stillgelegt werden. Das liegt nicht im geschäftlichen Interesse, eine mehr oder weniger glaubwürdige Begründung für den Baubeginn eines Gefahrobjekts ohne staatliche Prüfung auszudenken. Die Verweisung darauf, dass die Abstimmungsprozedur von Bauvorlagen mit den Aufsichtsbehörden zu lang und zu kompliziert sei, sind nicht überzeugend: in der Sowjetzeit dauerte sie viel länger, doch mussten die Betriebsleiter dies hinnehmen. Der Behauptung von Alexander Grashdankin nach, seien die Gesetze für die Betriebssicherheit im heutigen Russland im Vergleich zu den grausamen amerikanischen oder kanadischen Rechtsvorschriften die liberalsten. Der Expert ist davon völlig überzeugt, dass wenn Metschel nicht in der Lage sei, alle für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen auszufertigen, ist das Unternehmen entweder inkompetent oder ignoriert es bewußt die Technischen Regeln für Betriebssicherheit– und der schwache Korruptionsstaat kann es nicht nötigen, Gesetze zu befolgen. Das bedeutet, dass auf Metschel wiederum Blut vergossen wird: nach Worten von A.Grashdankin werden alle Sicherheitsvorschriften mit Blut der früheren Opfer geschrieben. Wladimir Terletskij
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