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Der erfolglose Streik der Tscheljabinsker Gewerkschaften wurde als rechtswidrig verworfen03.08.2010 — Nachrichten REGION TSCHELJABINSK Das Gebietsgericht Tscheljabinsk hat den Streik, welcher am 2. Juli 2010 von der Gewerkschaft der "Alexandrinskaja Erzgesellschaft AG" (gehört zur Unternehmensgruppe "Russkaja Kupfergesellschaft") und von der Montanindustriegewerkschaftsleitung der Region Tscheljabinsk aufgerufen war, für rechtsungültig erklärt. Die Gewerkschaft hat vor Beginn des Streiks hierüber weder die Geschäftsführung der "Russkaja Kupfergesellschaft", noch örtliche Selbstverwaltungsorgane und Organe zur Aufrechterhaltung der Ordnung rechtsverbindlich in Kenntnis nicht gesetzt. In diesem Zusammenhang wurden die Handlungen der Montanindustriegewerkschaft der Region Tscheljabinsk als Provokation bezeichnet, die dazu eingesetzt wurden, um die Verhältnisse zwischen den Gewerkschaften und der Geschäftsleitung verschärfen zu lassen. Es wurde der "RusBusinessNews" im Pressedienst der "Russkaja Kupfergesellschaft" mitgeteilt, die Mitarbeiter der Erzgesellschaft haben das von der Gewerkschaft am Eingang durchgeführte Meeting sowie die Aufrufe zum Streik ignoriert. |
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