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Nikolai Pankratow: "Geheime Handlungen der FIS führen zur Katastrophe"

Nikolai Pankratow: "Geheime Handlungen der FIS führen zur Katastrophe"

09.12.2010 — Analyse


In den nächsten Tagen kann die Internationale Ski-Föderation (FIS) eine Entscheidung über die Sperre von Nikolai Pankratow treffen. Der Skilangläufer aus Jekaterinburg wird eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des Weltskiverbandes (WADA) beschuldigt, da er die "Aktovegin"-Ampullen sowie die Ausrüstung für intravenöse Injektion über die Grenze mitgeführt hat. Dafür droht ihm eine Zwei-Jahres-Sperre. Aber selbst der Sportler und sein Anwalt, mit denen beiden sich der Kolumnist der Nachrichtenagentur "RusBusinessNews" unterhalten hat, halten die Ansprüche des Weltskiverbandes für gekünstelt und ohne Rechtsgrundlage.

Im September 2010 wurde das Auto von Nikolai Pankratow, Zwei WM-Medaillen Gewinner, an der deutsch-schweizerischen Grenze angehalten. Bei einer Grenzkontrolle war Pankratow mit "Aktovegin"-Ampullen sowie Infusions-Ausrüstung aufgefallen. Es wurde darüber der Weltskiverband informiert. Seitdem besteht für Pankratow das Berufsverbot. Im Laufe der Untersuchung verweigerte der Sportler jede Antwort, jetzt aber hat er und sein deutscher Anwalt Markus Höss sich bereit erklärt, ihren diesbezüglichen Standpunkt zu äußern.

- Nikolai, wie entwickelte sich die Situation um Sie innerhalb von drei Monaten?

- Zunächst wurden die für solche Fälle üblichen Untersuchungsprozeduren durchgeführt. Jedoch muss ich heute anhand des Verfahrensablaufs feststellen, dass es eine Katastrophe sei. Ich werde der Begehung eines Doping-Vergehens verzichtet. Jedoch wurde es mir bis jetzt offiziell nicht darauf verwiesen, gegen welche Bestimmungen der Richtlinien von FIS und WADA ich verstoßen habe.

- FIS hat die Skilanglaufföderation Russlands über Ihr Vergehen informiert. Welche Argumente der Sperre wurden von FIS genannt?

- Das diesbezügliche Schreiben ging bei der Föderation am 8. September ein. Darin stand, dass im Kofferraum meines Autos 22 Ampullen je 2 ml des Präparates "Aktovegin" sowie die Ausrüstung für intravenöse Infusion gefunden wurden. Außerdem gab es ein Beipackzettel zum Präparat, das mir von einem deutschen Arzt verschrieben wurde. FIS hat darauf hingewiesen, dass laut Punkt M1 der WADA-Verbotsliste in der Fassung 2010 eine intravenöse Injektion dieses Präparats als eine verbotene Methode gilt. Laut Art. 2.6 der FIS Anti-Doping-Richtlinien wird das als ein Doping-Verstoß betrachtet, so dass ich gesperrt werden muss.

- Markus Höss, Rechtsanwalt des russischen Staatsbürgers ist mit diesen Schlussfolgerungen der FIS nicht einverstanden. Warum?

- "Aktovegin" gehört in die verbindliche Liste der im Sport verbotenen Substanzen von WADA nicht. Die Kommission, welche die Sache von Nikolai Pankratow untersucht, wurde von mir mehrmals offiziell und formell darauf hingewiesen. Überdies hat der Skilangläufer nicht komplette Packung von "Aktovegin" mitgehabt. Die Standardpackung enthält 25 Ampullen. Es fehlten in der Packung von N.Pankratow 3 Ampullen. Es ist offenbar, dass sie (Ampullen) zum Zeitpunkt der Mitführung über die Grenze bereits gebraucht wurden. Aus der Erklärung der FIS folgt, dass der Sportler die restlichen 44 Milliliter für Injektion oder Infusion gebrauchen sollte. Obwohl der deutsche Arzt eine intramuskuläre Injektion zur regenerativen Muskelbehandlung verschrieben hat. Laut WADA-Bestimmungen ist eine intravenöse Injektion bis 50 ml nicht verboten. Die Infusion ist eine ganz andere Sache. Für Infusionen werden von den Medikamentenherstellern Packungen mit Flaschen mit 250 ml Infusionslösung zubereitet. In der Regel gibt es dabei eine Infusion-Ausrüstung. Es wäre ein großer Fehler das Präparat "Aktovegin" aus kleinen Ampullen in eine große Flasche umzufüllen, da dadurch ein Infektionsrisiko besteht. So sind die Doping-Anschuldigungen meines Verteidigten absurd.

- Warum ist es kompliziert, die Unschuld zu beweisen?

- Die Weltföderation handelt langsam und geheim. Während der dreimonatlichen Verhandlung dieses Falls durch die FIS wurden einseitig zwei Tagsatzungen angeordnet. Es wurde keine Abstimmung mit mir oder meinem Mandanten gemacht. FIS hält es für möglich die Sperre wiederum einseitig zu verlängern. Dadurch verletzt die Föderation die Grundsätze einer gerechten Untersuchung. Darüber hinaus lässt die FIS-Kommission, die den Fall des russischen Skilangläufers behandelt, unser Vorbringen unberücksichtigt. Dabei halten sich die FIS-Mitglieder für befugt Recht zu sprechen.

Außerdem wurden bis heute gegen Pankratow keine nach Form und Inhalt korrekten Beschuldigungen abgefasst und erhoben, obwohl das schon drei Monate dauert. Trotzdem beansprucht die FIS eine gleichberechtigte Stelle für sich unter ihresgleichen Strukturen in der Welt der ordnungsmäßigen gerechten Rechtsprechung. Wie kann ich unter diesen Umständen die Ehre des Sportlers verteidigen. Anstatt zu versuchen, den Fall meines Mandanten zu erledigen, hält FIS das Untersuchungsmaterial geheim und führt eine nicht abgewogene einseitige Informationspolitik in den Medien in Form von nicht garantierten vorläufigen Erklärungen.

- Halten Sie Ihren Verteidigten für unschuldig?

- Nikolai hat vielleicht einen Fehler begangen, als er Medikamente, ein Teil von denen für Infusionen verwendet werden konnte, mit sich ins Auto genommen hat. Jetzt wird er wegen ein Paar Schläuchen und Nadeln ohne jegliche Andeutung an Verwendung von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffgruppen des Doping-Verstoßes bezichtigt. Infolgedessen kann er drei Monate die Wettkämpfe nicht starten, obwohl die Ski-Saison schon begonnen hat. Es ist auch nicht klar, wie lange das noch dauern wird. Das Vorgehende ist aus menschlichen Rücksichten oder vom Standpunkt der anderen Lebens- oder Fachbereiche aus nicht nachvollziehbar. FIS hat sich sogar nicht bemüht einige wichtige Momente des Falls nachzuweisen, zwar ob diese Injektions-Ausrüstung von meinem Mandanten gekauft worden wäre, wenn ja, dann für welche Zwecke; ob der Skilangläufer gewusst hätte, das sie in den verschlossen Packungen der anderen ihm verschriebenen Medikamente enthalten war; ob die Ausrüstung ihm gehörte und ob N.Pankratow überhaupt wusste, dass sie dabei war. Also, die Sache ist noch nicht geklärt und wir hoffen daher auf eine rechtliche und gerechte Durchführung des Verfahrens.

Interviewiert von Andrej Kaschtscha

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