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Kauf von Boden und Immobilien in der RF

Frage:
- Ich wollte ein Grundstück in der Nähe von Perm kaufen, habe aber eine Absage von den Registrierungsbehörden bekommen... F. Otto, Deutschland)  
Antwort:

Es ist zu präzisieren, um was für ein Grundstück es sich handelt. Die Sache steht so, dass bezüglich des Kaufs von Grundstücken durch Ausländer russische Gesetz-gebung eine Reihe von Einschränkungen vorsieht.

So zum Beispiel, legt das Bodengesetzbuch der RF eine Möglichkeit des Erwerbs von Grundeigentum durch ausländische Bürger und ausländische Firmen nur zu einem bestimmten Preis fest. Das bedeutet, dass Grundstücke, die sich im Staats-und Kommunaleigentum befinden, den Ausländern unentgeltlich nicht überlassen werden.

Außerdem dürfen Ausländer kein Eigentum an Grund und Boden erwerben, das den Mitgliedern der gemeinnützigen Obst- und Gemüsebauvereinigungen überlassen wurde, sowie das sich im Grenzgebiet befindet oder das zu landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen gehört. Sie dürfen landwirtschaftlich genutzte Bodenflächen nur pachten.

 

Antworten auf ihre Fragen wurden durch Rechtsabteilung von "RusBusinessNews" zusammen mit Generaldirektor der Consultingfirma "Steuern und Recht" Maxim Stepanow (E-Mail: m_stepanov@rusnalog.ru). 

 

Frage:
- In der Regel steigen auf den wachsenden Märkten Wohnungspreise, was Immobilien zu einem investitionsattraktiven Objekt macht. Inwieweit ist der Immobilienerwerb in Jekaterinburg vorteilhaft? Was ist für mich, als einen Bürger des ausländischen Staates, dazu erforderlich? (J. Renaur, Frankreich)
Antwort:

Immobiliengeschäfte in Jekaterinburg bringen tatsächlich einen guten Gewinn. Nach Einschätzung von Fachleuten bleibt der Jekaterinburger Markt trotz leicht absteigender Preiskorrekturen unter Wirtschafts- und Finanzkrise einer der stabilsten Immobilienmärkte in Russland dank hoher Kauffähigkeit, Senkung der Angebote von Bauherren, Unabhängigkeit der Immobilienpreise vom USA-Dollar.

Laut Art. 1196 des Zivilgesetzbuches der RF haben ausländische und russische Bürger gleiche Rechte auf Immobilienkauf in Russland. Ausländer sind berechtigt Immobilien ohne jegliche Einschränkung (im Gegensatz zu Grundstücken, für deren Erwerb es viele Einschränkungen gibt). Obwohl eine ständige Wohn-genehmigung (im Wohnsitz) zu erhalten ist ausgeschlossen, da eine Anmeldung im Wohnsitz nur für Bürger Russlands möglich ist, während ausländische natürliche Personen werden im Aufenthaltsort angemeldet, auch wenn sich das Immobilienobjekt in deren Eigentum befindet. Ein Erwerb von Immobilien erteilt auch kein Recht auf Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung oder der russischen Staatsbürgerschaft.

Prozedur des Immobilienkaufs ist im großen und ganzen dieselbe wie für Bürger der RF. Keine Sonderunterlagen werden vom ausländischen Bürger gefordert. Man soll einen Ausweis, sowie - falls dieser Bürger verheiratet ist – eine notariell beglaubigte Zustimmung der Ehefrau zum Erwerb von Immobilien. Wenn Sie vorhaben, durch einen Vertreter zu handeln, dann ist eine Vollmachtsurkunde erforderlich.

Alle Unterlagen in einer Fremdsprache sollen ordnungsgemäß beglaubigt und ins Russisch übersetzt werden. In Ihren Fall ist zu berücksichtigen, dass Russland und Frankreich Teilnehmerstaaten der Haager Konvenz vom 5. Oktober 1961, die eine Beglaubigung von amtlichen Urkunden aufhebt. Das bedeutet, dass französische Urkunden können nach einer einfacheren Prozedur durch einen Sonderstempel (Apostil) beglaubigt werden.

Da bei jedem Abschluss der Geschäfte  mit einem Ausländer sowohl die Normen des Staates, wo er wohnhaft ist, als auch die Normen des Staates, wo das Geschäft abgeschlossen wird, unbedingt zu berücksichtigen sind (unter anderem wird die Rechts-und Handlungsfähigkeit des ausländischen Bürgers in Übereinstimmung mit Gesetzgebung des Staates bestimmt, dessen Angehöriger er ist), dann ist zur Begleitung der Geschäftsabwicklung am besten einen fachkundigen Juristen oder Immobilienmakler heranzuziehen.

 

Antworten auf ihre Fragen wurden durch Rechtsabteilung von "RusBusinessNews" zusammen mit Generaldirektor der Consultingfirma "Steuern und Recht" Maxim Stepanow (E-Mail: m_stepanov@rusnalog.ru). 

 

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