Information für investorenSeit 2007 gilt im Kreis Jugra das Gesetz über die Staatliche Förderung bei Vorbereitung und Umsetzung der vordringlichen Investitionsprojekte im Zeitraum 2007 bis 2011. Als Ziel gilt dabei die Schaffung von günstigen Bedingungen für russische und ausländische Unternehmen, die die vordringlichen Investitionsprojekte auf dem Territorium des Autonomen Kreises planen oder bereits umsetzen. Bei einigen Investitionsprojekten werden die bei Durchführbarkeitsstudie, Business-Planerstellung und Vorbereitung der Infrastruktur von Objekten fälligen Kosten aus dem Haushalt subventioniert. Die Zurückerstattung der Bankkreditzinsen ist auch möglich.
Vorrangig für die wirtschaftliche Entwicklung des Autonomen Kreises in den nächsten Jahrzehnten bleibt die Ölförderung. Die Kreisregierung plant aber die Einbranchenwirtschaft der Region auszubauen und andere Branchen zu entwickeln. Im Kreis wurde das Gesetz über die Förderung der Investitionstätigkeit verabschiedet. Es wurden die Prioritätsrichtungen für die Staatliche Förderung bestimmt:
Die russische Ratingagentur Expert RA bestätigte Anfang 2009 das Investitionsrating der Region von "2B": Mittleres Potential - mäßiges Risiko.
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