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Aufenthalt von Ausländern in der RF

Frage:
- Vor ein paar Jahren war ich als Tourist in Russland (in Sankt Peters-burg),  jetzt möchte ich Jekaterinburg besuchen, um dort Geschäftsverhand-lungen durchzuführen. Was ist dazu notwendig? (J. Thompson, USA)
Antwort:

Nach russischen Gesetzen gibt es zwei verschiedenen Visaarten: Touristen-und Geschäftsvisa. Darum, wenn Sie in Russland Geschäftsverhandlungen durchführen möchten, dann haben Sie ein Geschäftsvisum zu erhalten.Ein Geschäftsvisum können Sie in russischer Vertretung  ausstellen, die für den Konsularbezirk zuständig ist, auf dessen Territorium Sie wohnen. In der Regel stellen russische Konsulate im Ausland Visen innerhalb von maximal 20 Tagen.

Dazu ist ein Standardsatz von Unterlagen notwendig:

  • Reisepass (bitte prüfen, dass Ihr Reisepass mindestens 6 Monate über das Ende des Visums hinaus gültig sein;
  • Ausgefüllter Visumantrag mit einem Passbild, Format 3x4 cm;
  • Reisekrankenversicherungsschein.

Auf der Web-Seite der russischen Botschaft in Ihrem Land können Sie die Grenzen des Konsularbezirks, Antragsbearbeitungszeit und Verzeichnis erforderlicher Untelagen finden.

Das wichtigste, was Sie für Beantragung eines Geschäftsvisums brauchen, ist eine Einladung von Ihren Geschäftspartnern in Russland. Russische Firma kann diese Einladung in örtlichen Behörden des Föderalen Migrationsdienstes Russlands im Aufenthaltsort. Dazu soll Vertreter der gastgebenden Firma eine Gebühr in Höhe von 200 Rubel bezahlen und entsprechenden Antrag bei dem Migrationsdienst vorlegen. Dem Antrag ist eine beglaubigte Kopie des Ausweises der eingeladenen Person beizulegen. Sie sollen deshalb Vorsorge treffen, damit Ihre Partner in Jekaterinburg eine Kopie Ihres Ausweises haben. Die Einladung wird von Migrationsbehörden Russlands innerhalb von 30 Tagen ausgestellt, deshalb (unter Berücksichtigung der Visumausstellungszeit) empfehlen wir Ihnen frühzeitig die Verhandlungstermine zu planen.

Eine ausführlichere Information können Sie im Konsulat Ihres Landes in Jekaterinburg bekommen.

 

Antworten auf ihre Fragen wurden durch Rechtsabteilung von "RusBusinessNews" zusammen mit Generaldirektor der Consultingfirma "Steuern und Recht" Maxim Stepanow (E-Mail: m_stepanov@rusnalog.ru). 

 

Frage:
- Dürfen ausländische Firmen, die in Russland Niederlassungen eröffnen, ihre Fachleute aus dem Ausland einladen? (M. Jantti, Finnland) 
Antwort:

Das ist möglich. Eine juristische Person, die außerhalb der Grenzen Russlands ein-getragen ist, ihre Tätigkeit aber in Russland ausführt, soll sich in erster Linie bei den örtlichen Behörden des Föderalen Migrationsdienstes in demselben Stadt-bezirk anmelden, wo sie auch bei russischen Steuerbehörden eingetragen ist.

In diesem Fall wird der Migrationsdienst folgende Unterlagen fordern:

  • Kopien von Gründungsakten der Organisation;
  • Kopie der Bescheinigung über Anmeldung bei russischen Steuerbehörden;
  • Kopie der Genehmigung zur Beschaffung und zum Einsatz der ausländischen Arbeitskräfte (wird auch durch den Föderalen Migrationsdienst ausgestellt).

 

Antworten auf ihre Fragen wurden durch Rechtsabteilung von "RusBusinessNews" zusammen mit Generaldirektor der Consultingfirma "Steuern und Recht" Maxim Stepanow (E-Mail: m_stepanov@rusnalog.ru).

 

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