Antwort:
Der Hauptnormativakt ist das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation.
Das Zivilgesetzbuch der RF legt fest, dass nur ordnungsmäßig eingetragene juristische und natürliche Personen berechtigt sind, die auf systematische Gewinnerwirtschaftung (aus Nutzung eines Vermögens, aus Waren Verkauf, aus Arbeiten und Dienstleistungen) gerichtete Unternehmertätigkeit auszuführen.
Das Föderale Gesetz vom 8. August 2001 Nr. 128-FG "Über Lizenzierung von einzelnen Tätigkeiten" legt ein Verzeichnis der Tätigkeiten fest, deren Ausführung erst nach Erhalt entsprechender Lizenz möglich ist.
Unter einer Menge der durch das Zivilgesetzbuch der RF vorgesehenen Unternehmerformen der Kapitalgesellschaften sind wirtschaftliche Gesellschaften verbreitet, geschaffen in Form von:
- offenen Aktiengesellschaften;
- geschlossenen Aktiengesellschaften (mit Gesellschafterzahl nicht größer als 50);
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (mit Gesellschafterzahl nicht größer als 50).
Aktiengesellschaften.
Als Aktiengesellschaft gilt eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist, die die Obligationesrechte der Gesellschafter (der Aktionäre) gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Die Aktionäre haften nicht für Verpflichtungen der Gesellschaft und tragen die Verlustrisiken deren Geschäftstätigkeit im Wert der ihnen gehörenden Aktien. Die Aktionäre sind berechtigt ihre Aktien ohne Zustimmung der anderen Aktionäre und der Gesellschaft zu veräußern, die Aktionäre der geschlossenen Aktiengesellschaft haben dabei das Vorkaufsrecht.
Die Gründer der Gesellschaft sind natürliche und juristische Personen. Die Gesellschaft darf nicht als einen einzigen Gründer (Aktionär) eine andere aus einer Person bestehende Kapitalgesellschaft haben.
Das minimale Grundkapital:
- einer offenen Aktiengesellschaft - 100.000 Rubel (eine tausendfache Mindestlohnhöhe in der RF);
- einer geschlossenen Aktiengesellschaft - 10.000 Rubel (eine hundertfache Mindestlohn-höhe in der RF).
Die Aktiengesellschaft mussl einen Firmennamen und einen runden Firmenstempel haben.
Die Benennungen "Russland", "Russische Föderation", das Wort "föderal" und die aus diesen Stämmen abgeleiteten Wörter und Wortverbindungen im Namen der juristischen Person werden mit Genehmigung der Regierungskommission verwendet, keine anderen Forderungen werden an den Firmennamen gestellt.
Die Gründungsurkunde der Gesellschaft ist eine Satzung.
Das höchste Verwaltungsorgan der Gesellschaft ist die Hauptversammlung.
Die allgemeine Leitung der Gesellschaft wird vom Direktorenrat ausgeübt.
Die operative Tätigkeit der Gesellschaft wird vom einzelverantwortlichen Exekutivorgan der Gesellschaft (vom Direktor, Generaldirektor) oder vom einzelverantwortlichen Exekutivorgan der Gesellschaft und vom Kollegialorgan der Gesellschaft (vom Vorstand, von der Direktion) geleitet.
Der Sitz der Aktiengesellschaft wird durch den Ort deren staatlichen Eintragung im Aufenthaltsort des ständigen Exekutivorgans bestimmt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt eine durch eine oder mehrere Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in die durch die Gründungsurkunden festgelegten Geschäftsanteile zerlegt; Die Gesellschafter haften nicht für Verpflichtungen der Gesellschaft und tragen die Verlustrisiken deren Geschäftstätigkeit im Wert von den übernommenen Stammeinlagen. Die Fragen, die mit einem Eigentumsübergang des Anteils eines Gesellschafters am Stammkapital an Dritte verbunden sind, werden durch die Satzung der Gesellschaft geregelt.
Die Gesellschaft darf nicht als einen einzigen Gesellschafter eine andere aus einer Person bestehende Kapitalgesellschaft haben.
Das minimale Stammkapital beträgt 10.000 Rubel (eine hundertfache Mindestlohnhöhe in der RF);
Die Gesellschaft muss einen runden Firmenstempel mit Angabe des vollen Firmenbezeichnung in der russischen Sprache und des Sitzes der Gesellschaft haben.
Die Benennungen "Russland", "Russische Föderation", das Wort "föderal" und die aus diesen Stämmen abgeleiteten Wörter und Wortverbindungen im Namen der juristischen Person werden mit Genehmigung der Regierungskommission verwendet, keine anderen Forderungen werden an den Firmennamen gestellt.
Die Gründer der Gesellschaft schließen eine Gesellschaftsvertrag ab und bestätigen eine Satzung. Der Gesellschaftvertrag und die Satzung der Gesellschaft sind Gründungsurkunden der Gesellschaft. Wird die Gesellschaft von einer Person gegründet, dann gilt die von dieser Person bestätigte Satzung als eine Gründungsurkunde. Wird die Gesellschafterzahl auf zwei und mehr Personen erhöht, dann müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftvertrag abschließen (ab dem 01.07.09 gehört der Gesellschaftervertrag zu den Gründungsurkunden).
Das höchste Verwaltungsorgan der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.
Die operative Tätigkeit der Gesellschaft wird vom einzelverantwortlichen Exekutivorgan der Gesellschaft (vom Direktor, Generaldirektor) geleitet, das durch die Gesellschafterversammlung für eine satzungsgemäß bestimmte Zeit gewählt wird.
Der Sitz der Gesellschaft wird durch den Ort deren staatlichen Eintragung im Aufenthaltsort des ständigen Exekutivorgans bestimmt.
Selbständiger Unternehmer.
Jeder Bürger darf Unternehmertätigkeit ohne Bildung einer juristischen Person seit staatlicher Eintragung als selbständiger Unternehmer betreiben.
Die Unternehmertätigkeit, die von einem Bürger ohne Bildung einer juristischen Person ausgeführt wird, wird nach gesetzlichen Bestimmungen für Handelsgesellschaften geregelt.
Der selbständige Unternehmer haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem ganzen Vermögen, mit Ausnahme des Vermögens, das in Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht eingezogen sein darf (zum Beispiel, Haushaltswaren, Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, der einzige Wohnraum, es sei denn er ist mit einer Hypothek belastet u.s.w.).
Ausländische natürliche und juristische Personen.
Ausländische natürliche und juristische Personen sind berechtigt, sich an der Gründung von Kapitalgesellschaften in der Russischen Föderation zu beteiligen, bzw. einen Anteil am Stammkapital oder Aktien der schon existierenden juristischen Personen zu erwerben. Die ausländische juristische Person darf in der Russischen Föderation ihre Vertretung oder ihre Niederlassung eröffnen, die keine selbständigen juristischen Personen sind.
Zum Schutz von Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, Sittlichkeit, Gesundheit, Rechte und gesetzlicher Interessen von Dritten, zur Sicherung der Landesverteidigung und der staatlichen Sicherheit legten die föderalen Gesetze einzelne einschränkende Ausnahmen für ausländische Investoren in der Russischen Föderation fest.
Die Beziehungen, die mit staatlichen Garantien der Rechte von ausländischen Investoren bei Investierungen in der Russischen Föderation verbunden sind, werden durch das Föderale Gesetz vom 09.07.99 Nr. 160-FG „Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation" geregelt.
Vertretung einer ausländischen juristischen Person - das ist eine gesonderte Struktureinheit, die keine Vermögens-und persönliche Nichtvermögensrechte erwirbt und weder als Klägerin noch als Beklagte vor Gericht stehen. Die Vertretung befindet sich immer auf dem Territorium Russlands, wo sie Interessen der ausländischen juristischen Person vertritt und verteidigt und keine selbständige Produktions-und Geschäftstätigkeit ausübt.
Niederlassung einer ausländischen juristischen Person wird zur Ausübung in der Russischen Föderation jener Tätigkeit, die außerhalb der Russischen Föderation der Leibetrieb ausübt, und wird auf Grund des Beschlusses der ausländischen juristischen Person - des Leitbetriebes aufgelöst.
Die staatliche Kontrolle der Gründung, Geschäftstätigkeit und Auflösung der Niederlassung der ausländischen juristischen Person wird durch ihre Akkreditierung in der durch die Regierung der Russischen Föderation vorgeschriebener Weise ausgeführt.
Ausländischer Bürger darf eine Unternehmertätigkeit in der Russischen Föderation seit seiner staatlichen Eintragung als selbständiger Unternehmer ausüben.
Antworten auf ihre Fragen wurden durch Rechtsabteilung von "RusBusinessNews" zusammen mit Generaldirektor der Consultingfirma "Steuern und Recht" Maxim Stepanow (E-Mail: m_stepanov@rusnalog.ru).