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Zertifizierung der Produkte in der RF

Frage:
- Wir haben vor,  nach Ural Ausrüstungen für Heizung zu liefern. Ist es notwendig in Russland deren zusätzliche Zertifizierung durchzuführen? (G.Gras, Deutschland)
Antwort:

Das vollständige Verzeichnis der zertifizierungspflichtigen Ausrüstungen ist in der Regierungsverordnung der RF "Über Bestätigung des Verzeichnisses der zertifizierungspflichtigen Waren und zertifizierungspflichtigen Dienst-, Reparatur-und Produktionsleistungen" vom 13. August 1997 Nr. 1013 enthalten. Unter anderem enthält dieses Verzeichnis  auch Ausrüstungen und Geräte für Heizung. Ohne entsprechendes Qualitätszertifikat sind die Einfuhr nach Russland und jeglicher Verkauf dieser Ausrüstungen verboten.

Zertifizierung der Ausrüstungen wird durch unabhängige russische Zentren durchgeführt, die durch Testen und Experteneinschätzung  bestimmen, ob  Ausrüstung den für sie festgelegten Standards und Vorschriften entspricht. Eine öffentliche Urkunde, die eine Übereinstimmung den gültigen Standards bestätigt, ist Qualitätszertifikat der Ausrüstung "GOST R", das nur durch die bei Gosstandard der RF akkreditierten Zertifizierungszentren ausgestellt wird.

Für Zertifizierung von Importausrüstungen sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Betriebsanleitung;
  • Maschinenpass (wenn vorhanden);
  • Zertifikat internationaler Art (Kopie);
  • Vollmacht des Lieferanten vom Hersteller oder Kopie des Liefervertrages.

Alle ausländischen Unterlagen sind dabei in russischer Sprache vorzulegen. Diese Übersetzung ist amtlich zu beglaubigen. Für Zertifizierung einiger Ausrüstungen sind zusätzliche öffentliche Unterlagen notwendig: hygienisches Gutachten, Brandsicherheitszertifikat u.a.

Zertifizierungszentren führen Zertifizierung der in Montageeinheiten gelieferten Ausrüstungen erst nach dem Zusammenbau und Einrichten solcher Ausrüstung durch. In diesem Falle wird die Ware mit Genehmigung des Leiters des Zollamts bedingt abgefertigt und die Zertifizierung wird nach Freigabe der Ware vom Zoll-lager durchgeführt.

Es ist hervorzuheben, dass viele Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit die Zertifizierung als großes Hindernis sowohl für Einfuhr, als auch für Ausfuhr der Ware betrachten. Kein großes Problem entsteht, wenn man sich im voraus an den Zollagenten wendet und klärt, welche Zertifikate für die importierten Produkte notwendig und wie sie zu erhalten sind, sowie wie viel Zeit und welche zusätzliche Ausgaben das in Anspruch nimmt. Am besten ist mit Frage der Zertifizierung das Konsulat Ihres Landes in Jekaterinburg anzusprechen.

 

Antworten auf ihre Fragen wurden durch Rechtsabteilung von "RusBusinessNews" zusammen mit Generaldirektor der Consultingfirma "Steuern und Recht" Maxim Stepanow (E-Mail: m_stepanov@rusnalog.ru). 

 

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