Antwort:
Das Steuergesetzbuch der RF legt fest, dass als eine Dividende jedes Einkommen gilt, das ein Aktionär (Teilnehmer) von der Organisation bei Gewinnausschüttung nach der Besteuerung erhält (darunter auch der Zinsertrag aus Vorzugsaktien), entsprechend dem Kapitalanteil der Aktionäre (Teilnehmer) im Stammkapital (Grundkapital) dieser Organisation.
Wenn ein Ausländer (eine natürliche oder juristische Person) einen Anteil am Stammkapital oder Aktien einer auf dem Territorium der Russischen Föderation gegründeten juristischen Person besitzt, dann entsteht beim Ausländer bei Gewinnausschüttung ein Einkommen aus der Tätigkeit dieser russischen Organisation.
Russische Organisation, die Dividenden ausschüttet, wird als Steuereinnehmer anerkannt, sie legt die Summe der Steuer (Gewinnsteuer und Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen) für jeden Steuerzahler und für jede Dividendenausschüttung fest.
Wenn eine russische Organisation als Steuereinnehmer Dividenden der ausländischen Organisation und (oder) einer natürlichen Person, die ein Devisen-ausländer ist, ausschüttet, dann wird Steuerbemessungsgrundlage des Steuer-zahlers – des Dividendenempfängers für jede solche Ausschüttung als eine Summe von ausgeschütteten Dividenden bestimmt und dabei wird ein Dividendensatz in Höhe von 15 Prozenten angewandt.
Als Steuerinländer werden natürliche Personen anerkannt, die sich tatsächlich in der Russischen Föderation mindestens 183 Kalendertagen innerhalb von 12 hintereinander folgenden Monaten aufhalten. Die Aufenthaltsperiode der natürlichen Person in der Russischen Föderation wird bei ihrer kurzfristigen Ausreise (für weniger als 6 Monate) aus der Russischen Föderation zur Kur oder zur Schulung nicht unterbrochen.
Wenn eine natürliche Person Steuerinländer der Russischen Föderation ist, dann wird der Dividendensatz in Höhe von 9 Prozenten festgesetzt.
Außerdem werden laut Steuergesetzbuch der RF ausländische Organisationen, die ihre Tätigkeit in der Russischen Föderation über ständige Vertretungen ausführen und (oder) Einkünfte aus den Quellen in der Russischen Föderation beziehen, als Gewinnsteuerzahler anerkannt.
Ein Einkommen unterliegt einer Besteuerung an der Quelle, wenn es nicht mit der Tätigkeit der ausländischen Organisation in der Russischen Föderation über ständige Vertretung verbunden ist. Einkommensquelle ist ein Steuereinnehmer und ist verpflichtet, die Steuersumme zu bemessen, sie aus Einkünften des Steuer-zahlers (der ausländischen Organisation) abzuziehen und an den Steueretat abzuführen.
Das Steuergesetzbuch der RF legt Steuerarten, die einer Gewinnsteuererhebung an der Quelle in der Russischen Föderation unterliegen, sowie steuerfreie Einkünfte und verschiede Steuersätze je nach der Einkommensart fest.
Schüttet der Steuereinnehmer einer ausländischen Organisation Dividenden, die laut internationaler Verträge (Vereinbarungen) in der Russischen Föderation zu ermäßigten Sätzen besteuert werden, dann wird der Steuereinnehmer die Steuersumme zu diesen ermäßigten Sätzen bemessen, sie aus Einkünften abziehen, wenn die ausländische Organisation dem Steuereinnehmer entsprechende Bestätigungen vorlegt.
Laut Internet-Angaben des Föderalen Steuerdienstes existierten im Juni 2003 60 internationalen Vereinbarungen der Russischen Föderation, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Antworten auf ihre Fragen wurden durch Rechtsabteilung von "RusBusinessNews" zusammen mit Generaldirektor der Consultingfirma "Steuern und Recht" Maxim Stepanow (E-Mail: m_stepanov@rusnalog.ru ).